Wir helfen Ihnen, die Auswirkungen von ESG Risiken und Vorschriften zu verstehen.
Unsere marktführende Forschung und die persönliche Unterstützung sind das Herzstück unserer Produkte und Dienstleistungen.
Umfassende Datenbank von Regulierungen für Sustainable Finance und Unternehmensverantwortung
Unterstützung Ihres Unternehmens bei der strategischen Integration von Sustainable Finance und anderen ESG Vorschriften
Modelle, Prozesse und Werkzeuge für Due Diligence Prüfung
Analysen der ESG Politik führender Banken
ESG Briefing zu risikoreichen Sektoren, neu auftretenden Risiken und wie Ihre Mitbewerber darauf reagieren
Jährliche Konferenzen, die den Wissensaustausch zwischen Fachgenossen und Experten erleichtern
ECOFACT veranstaltet jährlich drei Anlässe, die den
Erfahrungsaustausch zwischen Fachleuten fördern:
ECOFACT ist ein Katalysator im Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Wir betreiben Forschung, organisieren Veranstaltungen und entwickeln Produkte und Dienstleistungen. Erfahren Sie Wichtiges zuerst.
Sustainable Finance und Corporate Responsibility sind zu wichtigen strategischen Themen für Unternehmen geworden. Das gilt auch für Finanzinstitute. Die Erwartungen der Kunden verlagern sich zunehmend auf grüne und nachhaltige Produkte.
Gleichzeitig verlangen Investoren ein hohes Mass an Einsatz für eine nachhaltige Unternehmensführung. Daher erweitern viele Unternehmen schrittweise ihr Angebot und ihr Engagement im Bereich der Nachhaltigkeit. So bricht beispielsweise die Zahl der ausgegebenen nachhaltige Anleihen und Kreditanlagen (Green Bonds and Loans) Jahr für Jahr Rekorde. Darüber hinaus steigt die Zahl der Institutionen, die sich den Grundsätzen für verantwortungsbewusstes Investment (Principles for Responsible Investment), den Grundsätzen für nachhaltige Versicherungen (Principles for Sustainable Insurance) und den Grundsätzen für verantwortungsbewusstes Banking (Principles for Responsible Banking) verpflichten.
Hauptauslöser für diesen Wandel sind regulatorische Massnahmen. Nach Angaben von ECOFACT hat sich die Zahl der Regulierungsmassnahmen zwischen 2016 und 2020 mehr als verdreifacht. Ein ähnliches Ausmass an Regulierungsmassnahmen findet sich nach Angaben des Institute of International Finance nur in der Regulierungswelle, die auf die globale Finanzkrise 2008 folgte.
Sustainable Finance wird unterschiedlich erklärt. Die geläufigste Definition kommt von der G20 Sustainable Finance Study Group:
Sustainable Finance bezeichnet im weiten Sinne die Finanzierung, einschliesslich der damit zusammenhängenden institutionellen und marktbezogenen Vorkehrungen, die zur Realisierung eines starken, nachhaltigen, ausgewogenen und integrativen Wachstums beiträgt, indem sie direkt und indirekt die Sustainable Development Goals (SDGs) unterstützen. Eine geeignetes Sustainable Finance Konzept kann zudem die Stabilität und Effizienz der Finanzmärkte verbessern, indem es sowohl Risiken als auch Marktversagen, wie zum Beispiel externe Effekte, angemessen berücksichtigt.
Hauptgründe für diese regulatorische Revolution sind zweifelsohne die Massnahmen der Europäischen Union – insbesondere die Veröffentlichung des Aktionsplans der EU-Kommission Financing Sustainable Growth (EU Action Plan on Sustainable Finance) im Jahr 2018.
Der EU-Aktionsplan für Sustainable Finance hat zu den bisher weltweit komplexesten übergreifenden Regulierungsinitiativen im Bereich der Sustainable Finance und der Corporate Responsibility geführt. Die EU-Vorschriften für Sustainable Finance, insbesondere die EU-Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzinstrumente (Regulation (EU) 2019/2088 on Sustainability-Related Disclosures in the Financial Services Sector), haben sich auf alle wichtigen Rahmenwerke zur Regulierung der EU-Finanzmärkte ausgewirkt, zum Beispiel MiFID II, IDD, und Solvency II.
Die EU-Nachhaltigkeitstaxonomie-Verordnung (Regulation (EU) 2020/852 on the Establishment of a Framework to Facilitate Sustainable Investment) hat nicht nur Auswirkungen auf Finanzinstitute, sondern auch auf grosse Unternehmen, da sie Änderungen an der EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (EU Non-Financial Reporting Directive (NFRD)) einführte. Es ist wichtig, dass nicht nur die EU auf eine voll funktionsfähige Nachhaltigkeitstaxonomie hinarbeitet, sondern dass sich mehr als 15 Länder weltweit in die gleiche Richtung bewegen.
Darüber hinaus fördert die Verordnung, die den Rahmen für die EU-Klimawandel-Ziele und die an Paris ausgerichteten EU-Ziele geschaffen hat, die Verwendung von und den Rückgriff auf globale Standards wie die der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) des Financial Stability Board.
Die EU Sustainable Finance Disclosures Regulation (Regulation (EU) 2019/2088 on Sustainability-Related Disclosures in the Financial Services Sector) legt Regeln fest für:
Die EU Non-Financial Reporting Directive (Directive 2014/95/EU on the Disclosure of Non-Financial and Diversity Information by Certain Large Undertakings and Groups) verlangt von grossen Unternehmen, dass sie über nichtfinanzielle Informationen und Informationen zur Diversität im Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) berichten:
Der European Green Deal hat Regulierungsinitiativen angestossen, die sich mit Themen der nachhaltigen Finanzierung und der Unternehmensverantwortung befassen. So arbeitet die EU-Kommission an der Verabschiedung einer Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), mit der die Zahl der von Unternehmen, einschliesslich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), offenzulegenden nichtfinanziellen Aspekte erhöht werden soll. Sie verbessert auch die Qualität der nachhaltigkeitsbezogenen Daten. Es ist erwähnenswert, dass die Entwicklungen im Bereich der Unternehmensoffenlegung in anderen Jurisdiktionen rapide zunehmen, wie zum Beispiel in der Schweiz durch die Revision des Obligationenrechts, die durch den Gegenvorschlag zur Initiative für verantwortungsvolles Handeln ausgelöst wurde.
Die EU Climate Transition Benchmarks and the EU Paris-aligned Benchmarks (Regulation (EU) 2019/2089 on EU Climate Transition Benchmarks, EU Paris-aligned benchmarks and sustainability-related disclosures for benchmarks) führt zwei Benchmarks ein, mit denen Anleger den Kohlenstoff-Fussabdruck von Investitionen vergleichen können:
Die Annahme dieser Benchmarks ist freiwillig. Für Portfolios, die offiziell nach EU-CTB oder EU-PAB ausgerichtet sind, gelten Offenlegungspflichten.
Die EU Sustainability Taxonomy Regulation (Regulation (EU) 2020/852 on the Establishment of a Framework to Facilitate Sustainable Investment) trägt entscheidend dazu bei, dass die EU bis 2050 klimaneutral werden kann. Sie schafft ein einheitliches Klassifizierungssystem zur Definition ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten:
Darüber hinaus hat die EU-Kommission im Juli 2021 ihre Strategie zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft (Strategy for Financing the Transition to a Sustainable Economy) vorgestellt, die auf dem EU-Aktionsplan für Sustainbale Finance aufbaut. Die Strategie enthält 22 politische Massnahmen zu Themen wie nachhaltige Kredite, nachhaltige Hypotheken und die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in die aufsichtsrechtlichen Vorschriften, welche die EU bis 2023 ergreifen wird.
Betrachtet man die regulatorische Landschaft aus der Perspektive der Unternehmensverantwortung, stellt man fest: Die Zahl der Vorschriften zu verpflichtenden Sorgfaltsprüfungen in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte steigt rapide. Dies wurde nicht nur von Policy Outlook festgestellt, sondern auch von Mitgliedern der UN Working Group on Business and Human Rights, die bekräftigt haben, dass „unsere Zukunft aus verpflichtenden Massnahmen besteht. Wir haben jetzt eine starke Evidenzbasis, die uns sagt, dass freiwillige Massnahmen uns nicht dorthin bringen, wo wir sein müssen“.
Die Regulierungsbehörden haben sich den verbindlichen Sorgfaltspflichtgesetzen auf zwei Arten genähert. Auf der einen Seite ziehen es einige Regulierungsbehörden vor, sich auf ein bestimmtes Thema zu konzentrieren, wie der britische UK Modern Slavery Act und das niederländischen Dutch Child Labor Law.
Auf der anderen Seite bevorzugen manche Regulierungsbehörden Vorschriften, die von Unternehmen allgemeine (nicht themenspezifische) Sorgfaltspflichten in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte verlangen, wie beispielsweise das französische French Duty of Vigilance Law und das deutsche Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette. Es ist wahrscheinlich, dass die Europäische Union in ihrer bevorstehenden Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen und die Rechenschaftspflicht von Unternehmen den letzteren Ansatz übernehmen wird.
Unabhängig vom Ansatz einer Regulierungsbehörde ist allen Sorgfaltspflichtgesetzen gemeinsam, dass sie auf internationalen Standards aufbauen, besonders den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Wie beim Sustainable Finance gibt es auch für die Corporate (Social) Responsibility keine allgemein anerkannte Definition. Im Jahr 2011 schlug die EU-Kommission die folgende Definition vor: „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“. Dies bedeutet:
Die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und der Tarifverträge zwischen den Sozialpartnern ist eine Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Verantwortung. Um ihrer Unternehmensverantwortung – Corporate (Social) Responsibility – in vollem Umfang gerecht zu werden, sollten Unternehmen über ein Verfahren verfügen, mit dem sie in enger Zusammenarbeit mit ihren Stakeholdern soziale, ökologische, ethische, menschenrechtliche und verbraucherbezogene Belange in ihre Geschäftstätigkeit und ihre Kernstrategie integrieren. Die Ziele:
Seit der Verabschiedung des Pariser Abkommens im Jahr 2015 ist der Klimawandel ein Mainstream-Thema in der Geschäftswelt, das nicht nur das Interesse von Organisationen der Zivilgesellschaft, sondern auch von Kunden, Aktionären und Regulierungsbehörden weckt. Aus regulatorischer Sicht waren die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) wichtige Katalysatoren für die Integration klimabezogener Erwartungen in Gesetze und die Berichterstattung.
Der von der TCFD eingeführte Ansatz wurde von mehreren Regulierungsbehörden übernommen, wie etwa von der Europäischen Union mit ihren Leitlinien zur Berichterstattung über klimabezogene Informationen und von nationalen Regulierungsbehörden wie der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA).
Die Regulierungsbehörden des Finanzsektors, angeführt vom Network of Central Banks and Ein weiteres Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist die biologische Vielfalt.
Den Daten des Policy Outlook zufolge hat sich die Zahl der Regulierungsmassnahmen im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt seit 2018 verdreifacht. Die Arbeit der Taskforce on Nature-related Financial Disclosures beschleunigt diese Dynamik noch.
Das übergeordnete Ziel der Task Force for Climate-related Financial Disclosures (TCFD) ist es, die Offenlegung von Finanzdaten zu fördern, damit Anleger, Kreditgeber und Versicherer klimabezogene Risiken besser verstehen und managen. Ihre einflussreichen Empfehlungen sind freiwillig und fördern eine einheitliche Offenlegung in allen Sektoren.
Die TCFD setzt sich dafür ein, dass Unternehmen in ihren Finanzberichten entscheidungsrelevante, vorausschauende klimabezogene Informationen über mögliche finanzielle Auswirkungen offenlegen.
Die TCFD-Empfehlungen konzentrieren sich in erster Linie auf die Risiken und Chancen, die sich für Unternehmen im Übergang zu einer emmissionsarmen Wirtschaft ergeben. Sie sind in vier Themenbereiche gegliedert, die Kernelemente der Arbeitsweise von Unternehmen abbilden: Unternehmensführung, Strategie, Risikomanagement sowie Messgrössen und Ziele.
Aufgrund dieser intensiven regulatorischen Entwicklung ist das, was gestern noch als Best Practice galt – wie die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Entscheidungsprozesse – heute eine grundlegende regulatorische Erwartung für den Zugang zum Markt. Unternehmen müssen sich nicht nur ihrer Nachhaltigkeitsrisiken und negativen Auswirkungen bewusst sein, sondern auch aktiv daran arbeiten, diese zu minimieren.
Insbesondere Finanzinstitute müssen verstehen, was zu tun ist. Sie müssen praktische Lösungen finden, um komplexe Konzepte wie Nachhaltigkeitsrisiken und wesentliche negative Auswirkungen anzugehen – und derzeit wird erwartet, dass dies mit Hilfe von ESG-Daten erreicht wird, die nur selten den Anforderungen der Finanzvorschriften entsprechen.
ECOFACT hilft Führungskräften und Entscheidungsträgern, sich auf die wichtigsten Handlungsfelder zu konzentrieren und diese zu priorisieren. Wir wissen genau, was Sie tun müssen, um die regulatorischen Anforderungen für Sustainable Finance und Corporate Responsibility umzusetzen.
Was ist der Unterschied zwischen Nachhaltigkeitsrisiken, Nachhaltigkeitsauswirkungen und nachteiligen Auswirkungen?
Gemäss der Verordnung (EU) 2019/2088 über die Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeit im Finanzdienstleistungssektor (Regulation (EU) 2019/2088 on sustainability‐related disclosures in the financial services sector) sind Nachhaltigkeitsrisiken umweltbezogene, soziale oder Governance-Ereignisse oder -Bedingungen (ESG), die, wenn sie eintreten, eine tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswirkung auf den Wert der Anlage haben könnten.
Was sind Nachhaltigkeitsauswirkungen?
Ein Vorfall oder Zustand im Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- und Mitarbeiterangelegenheiten, der Achtung von Menschenrechten, der Korruptionsbekämpfung und der Bekämpfung von Bestechung, der, falls er eintritt, einen tatsächlichen oder potentiell wesentlichen negativen Einfluss auf den Wert der Anlage haben könnte.
Was sind nachteilige Auswirkungen?
Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind die negativen Auswirkungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung und Bestechungsbekämpfung, die sich aus Investitionen ergeben.
Beispielsweise können bestimmte Investitionen zur Verletzung der Rechte indigener Völker und/oder zur Aufrechterhaltung diskriminierender Praktiken innerhalb von Unternehmensstrukturen beitragen. Diese Auswirkungen sind nicht unbedingt ein Nachhaltigkeitsrisiko mit negativen Auswirkungen auf den Wert der Investition. Denn die die Risikobewertung untersucht, ob und inwiefern die Betroffenen und die Umwelt diesen Einflüssen ausgesetzt sind. Das Konzept der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkung ähnelt dem Konzept von Risiko gemäss dem OECD Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct. In den Worten der OECD ist die Bewertung „nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen […] ein nach aussen gerichteter Risikoansatz“, der sich auf die Bewertung der Wahrscheinlichkeit negativer Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Gesellschaft bezieht – und nicht auf das Risiko für die Investoren oder das Finanzinstitut selbst.
Von Ihnen als Unternehmen wird erwartet, dass Sie Ihre Praktiken an die neuen regulatorischen Erwartungen anpassen – ungeachtet der Tatsache, dass in den verschiedenen Jurisdiktionen unterschiedliche Ansätze verfolgt werden.
Dazu kommt, dass die Umsetzungsfristen oft kurz sind, besonders angesichts der weitreichenden Auswirkungen dieser Vorschriften auf die Produkte und Prozesse der Finanzinstitute.
Wir verfügen über ein einzigartiges Fachwissen, wenn es darum geht, Themen der nachhaltigen Finanzwirtschaft und der Unternehmensverantwortung im Zusammenhang mit den Tätigkeiten, Prozessen und Richtlinien von Finanzinstituten zu behandeln.